Leitlinie
Was damit gemeint ist.
Personen- und Jugenddaten gehören nicht in allgemeine Inhaltsobjekte; sensible Felder benötigen eigenen Zweck, Rechtsgrundlage und Löschweg.
Praxisprüfung
Datenarten werden nach Zweck, Notwendigkeit, Sensibilität, Empfänger, Aufbewahrung, Zugriff und Entfernung geprüft; Jugenddaten erhalten die strengste Grenze.
Vier Fragen vor der Abnahme
- Sind Zweck, Nutzerwirkung, Systemgrenze und Verantwortlichkeit für Content-Modell klar?
- Sind Primärquelle, Mess- oder Prüfkontext, Version und Wiedervorlage nachvollziehbar?
- Sind Datenminimierung, geringste Rechte, Jugendgrenze, Barrierefreiheit und Rechte berücksichtigt?
- Ist die Abnahme belastbar: Typ, Pflichtfelder, Quellen, Rechte, Status, Version und Migration widerspruchsfrei beschrieben sind?